Abmahnwelle wegen Google Fonts

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Derzeit werden viele Abmahungen von Anwaltskanzleien wegen Google Fonts versendet. Hintergrund ist ein Urteil des Landgericht München vom 20.01.2022 - Urteil Az.: 3 O 17493/20, welches die Nutzung von Google Fonts auf einer Webseite als rechtswidrig sieht.

Durch dieses Urteil wächst die Sorge und Verunsicherung bei Webseiten-Betreibern, auch Zielscheibe dieser Abmahnwelle zu werden.

Was sind Google Fonts?

Google Fonts ist eine Sammlung von mehr als 1300 Schriftarten (Fonts), welche über Google Server bereitgestellt werden. Diese ist frei Verfügbar und kann auf Webseiten eingebunden werden um diese für die Darstellung von Texten zu verwenden.

Google Fonts und die DSGVO

Werden diese Schriftarten direkt über die Google Server in der eigenen Webseite eingebunden, findet beim Aufruf der Seite im Hintergrund ein Download dieser, für die Anzeige notwendigen Schrift, auf den PC des Webseiten-Besuchers statt. Dabei wird die IP-Adresse des Besuchers an Google übertragen. Dies hat das LG München mit seinem Urteil als nicht DSGVO-konform eingestuft, da die IP-Adresse als personenbezogene Daten gesehen werden. Damit hat der Besucher der Webseite nicht mehr die Kontrolle über die Verarbeitung seiner Daten, was eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellt.

Was tun?

Kontaktieren sie uns! Wir helfen Ihnen bei der DSGVO-konformen Einbindung von Schriften auf Ihrer Webseite.